AGB

Geschäftsbedingungen Inhaber Schneeganserhof - Ferienapartments (Stand 05/2023)

I. GELTUNGSBEREICH
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen den Inhabern des Schneeganserhofs (im Folgenden als „Betreiber“ bezeichnet) und dem Vertragspartner (im Folgenden „Gast" genannt) über die Erbringung aller im Zusammenhang mit dem Gastaufnahme-Vertrag stehenden Leistungen, insbesondere die mietweise Überlassung von Wohneinheiten zur Beherbergung. Der Begriff „Gastaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt auch den Begriff: Beherbergungs-Vertrag.

2. Die AGB des Schneeganserhofes gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohneinheiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Betreiber in Textform, wobei §540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist.

II. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Der Vertrag zwischen dem Betreiber und Gast kommt erst dann zustande, wenn der Betreiber den Antrag des Gastes zum Abschluss eines Gastaufnahmevertrags annimmt. Dem Betreiber steht es frei, die Buchung der Wohneinheiten schriftlich zu bestätigen. In der Regel wird der Antrag in Textform mittels einer Buchungsbestätigung angenommen. Vor Bezug der Wohneinheit durch den Gast muss ein beidseitig unterzeichneter Gastaufnahmevertrag vorliegen.

2. Vertragspartner sind der Betreiber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Betreiber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Die Unterbringung von Tieren jeglicher Art ist nur im Falle einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung gestattet.

4. Alle Ansprüche gegen den Betreiber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen.

III. LEISTUNGEN / PREISE / ZAHLUNG
1. Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Wohneinheiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Angaben in Prospekten, auf der Internetseite sowie sonstige Leistungs- und Objektbeschreibungen, insbesondere auch auf entsprechenden Internetplattformen, werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als deren Inhalt ausdrücklich zwischen dem Betreiber und dem Gast vereinbart wurde.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Wohneinheiten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Betreibers zu zahlen.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Soweit der Gast Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, ist eine Anpassung der Preise durch den Betreiber nur zulässig, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Erfüllung der Leistung vier Monate überschreitet.

4. Nach Vertragsabschluss kann der Betreiber seine Zustimmung einer vom Gast gewünschten Verminderung bzw. Reduzierung hinsichtlich des Umfangs der gebuchten Wohneinheiten (sowohl hinsichtlich Dauer als auch Anzahl der Wohneinheiten) oder sonstiger Leistungen davon abhängig machen, dass sich der Preis für die dann benötigten Wohneinheiten bzw. die sonstigen gewünschten Leistungen des Betreibers erhöht.

5. Rechnungen des Betreibers sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Gerät der Gast in Verzug, richtet sich der Anspruch des Betreibers auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Der Betreiber behält sich das Recht vor, als Bedingung für den Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder eine sonstige Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie deren Fälligkeit bleiben entsprechender Vereinbarungen im Vertrag vorbehalten. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Nach Vertragsabschluss ist der Betreiber in begründeten Fällen bis zum Beginn des Aufenthalts des Gastes, insbesondere im Falle des Zahlungsrückstandes des Gastes oder für den Fall der Erweiterung der vereinbarten Leistungen berechtigt, eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistungen nach vorstehenden Regelungen zu verlangen.

7. Entsprechendes gilt für die Anhebung einer bereits geleisteten Vorauszahlung oder sonstigen Sicherheitsleistungen bis zur Höhe des vollständigen zu entrichtenden Preises. Ebenso ist der Betreiber berechtigt, während dem Aufenthalt des Gastes eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistungen für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu verlangen, soweit dies nicht bereits gemäß vorstehenden Regelungen erfolgt ist.

8. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.

9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen oder verrechnen.

10.Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

IV. RÜCKTRITT DES GASTES / STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
1. Ein vertragliches Rücktrittsrecht des Gastes besteht nur dann, wenn ein solches im Vertrag bzw. ausweislich des Inhalts der Buchungsbestätigung ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Im Übrigen richtet sich das Recht des Gastes zum Rücktritt nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Sofern zwischen dem Betreiber und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Betreibers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Betreiber in Textform ausübt.

3. Soweit ein Rücktrittsrecht des Gastes aus dem Vertrag nicht besteht oder für den Fall, dass die Rücktrittserklärung des Kunden nicht fristgemäß ausgeübt wurde, steht dem Betreiber auch dann ein Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten Preise bzw. Vergütung zu, wenn der Gast die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Leistung, insbesondere Vermietung der Wohneinheiten an andere Gäste sowie ersparte Aufwendungen hat sich der Betreiber anrechnen zu lassen. Für den Fall, dass die vom Kunden gebuchten Wohneinheiten nicht anderweitig vermietet werden können, ist der Kunde im Rahmen der Pauschalisierung der ersparten Aufwendungen verpflichtet die in Ziffer IV Nummer 4 näher beschriebenen Stornokosten zu bezahlen.

4. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen in Text- oder Schriftform getroffen werden, gelten bei der Buchung einer Wohneinheit folgende Stornierungsregelungen:
• Bis 4 Wochen vor dem gebuchten Anreisetermin können die Wohneinheiten kostenfrei storniert werden. Für Buchungen in der Hauptsaison kann das Apartment bis 7 Wochen vor dem gebuchten Anreisetermin kostenfrei storniert werden.
• Ab 4 Wochen bis 7 Tage vor Anreise sind 50 % des Arrangementpreises zu zahlen.
• In den letzten 7 Tagen vor dem gebuchten Anreisetermin oder bei Nichtanreise (No Show) sind 90 % des gesamten Arrangementpreises zu zahlen.
• Für Buchungen in der Hauptsaison kann das Apartment bis 7 Wochen vor dem gebuchten Anreisetermin kostenfrei storniert werden.

5. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht der geforderten Höhe entstanden ist.

6. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen (z. B. Blumen, Torten etc.), die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind vom Kunden vollständig zu bezahlen.

7. Sollte der Gast aufgrund von behördlichen (Ein-)Reiseverboten oder Quarantäneanordnungen (auch bei Rückkehr aus dem gebuchten Reiseland) aufgrund von Corona oder ähnlichen globalen Pandemien den gebuchten Reisetermin nicht wahrnehmen können, so darf der Gast seine Wohneinheit unabhängig von den Staffelungen aus Nummer 4 kostenfrei stornieren. Der Gast muss jedoch belegen können, dass die (Ein-)Reise aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist. Lediglich Bedenken des Gastes oder behördliche Empfehlungen, auf touristische Reisen zu verzichten, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht.

V. RÜCKTRITT DES BETREIBERS
1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Betreiber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Wohneinheiten vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Betreibers mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Betreibers mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Wird eine gemäß Ziffer III Nummer 6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere für den Fall, dass
• Höhere Gewalt oder andere dem Hotel nicht zu vertretende Umstände vorliegen, die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Wohneinheiten oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Für den Betreiber wesentlich sind insbesondere die Identität des Gastes sowie seine Zahlungsfähigkeit sowie der Zweck seines Aufenthaltes;
• Der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist;
• Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• Der Gast trotz Abmahnung des Betreibers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere gegen vorhandene Benutzungsordnungen verstößt;
• Ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 3 vorliegt.

4. Sofern aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus oder ähnlichen globalen Pandemien von höherer Gewalt das Ferienapartment in Gänze oder in Teilen nicht betrieben und vom Gast nicht in Anspruch genommen werden können, liegt keine vom Betreiber zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlassens der Verordnung.
Für den Betreiber geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht. Für den Fall, dass der Betreiber aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist der Betreiber entschädigungsfrei berechtigt, sein Angebot dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen, welches nur aus triftigem Grund abgelehnt werden darf.
Ist dies dem Betreiber nicht möglich oder zumutbar oder dem Gast unzumutbar oder wird aus triftigem Grund abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, den Aufenthalt kostenfrei abzusagen. Ist der Vermietbetrieb in Gänze untersagt, ist der Betreiber berechtigt, dem Gast einen alternativen Reisetermin anzubieten. Können sich die Parteien nicht auf einen alternativen Termin einigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform kostenfrei zurückzutreten.

5. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Betreiber, ist ein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz ausgeschlossen.

VI. AN- UND ABREISE
1. Gebuchte Wohneinheiten stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf Bereitstellung vor diesem Zeitpunkt besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich und in Textform vereinbart.

2. Der Gast ist verpflichtet, die Wohneinheiten am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer verspäteten Räumung der Wohneinheiten ist der Betreiber berechtigt, für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung zu stellen, bei einer Weiternutzung über 18.00 Uhr hinaus 90 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES BETREIBERS
1. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Gastes aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Die Einschränkungen in Ziffer VII. Nummer 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, ist der Gast verpflichtet, den Betreiber hierüber, sofern der Betreiber nicht bereits Kenntnis erlangt hat, unverzüglich zu informieren und eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Der Gast wird in einem ihm zumutbaren Umfang dazu beitragen, den Mangel bzw. die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

5. Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dem Gast steht zur Aufbewahrung von Wertgegenständen der Safe im Ferienapartment zur Verfügung, dessen Verwendung der Betreiber empfiehlt. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere oder andere Gegenstände mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Betreiber.

6. Durch die Zurverfügungstellung eines Stellplatzes auf dem Betreiber-Parkplatz kommt kein Verwahrungsvertrag zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Das Hotel haftet für ein Abhandenkommen oder eine Beschädigung von auf dem Betreibergrundstück abgestellter oder manövrierter Kraftfahrzeuge sowie deren Inhalte und Zubehör nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Gastes gelten die vorstehenden Regelungen.

VIII. DATENSCHUTZ
1. Der Betreiber erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten nur insoweit, als dies für die Abwicklung der Vertragsbeziehungen mit dem Gast notwendig ist. Zu diesem Zweck speichert der Betreiber die Buchung und die Buchungsdaten des Gastes. Im Übrigen gelten die Angaben der Datenschutzerklärung des Betreibers.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Text- oder Schriftform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Betreibers.
Sofern der Gast die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.

3. Auf Verträgen zwischen dem Betreiber und dem Gast findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Kollisionsrechts Anwendung.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Betreiber darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http:// ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Betreiber nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.